Entsprechen Ihre Anlagen den der neuen Gewerbeabfallverordnung, oder planen Sie eine zu bauen?

GEWERBEMÜLL

 

Gewerbeabfall kann in den verschiedensten Zusammensetzungen auftreten. Der Gesetzgeber schreibt hier bestimmte Verfahrensschritte und Ausbringquoten vor. Diese erreichen Sie mit einem möglichst flexiblen und genehmigungsfähigen Konzept, welches sich nachhaltig und bei sich schnell verändernden Inputzusammensetzungen bewähren muss. Die HORSTMANN-Anlagen können das.

Wir sind die Spezialisten, sprechen Sie uns an, wir erstellen für Sie ein Konzept und unterstützen Sie bei der Erstellung Ihres Genehmigungsbescheides.

Interesse ? Sprechen Sie uns an !

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